Richterbund schaltet sich ein

Das Bundesverfassungsgericht i Deutschland

Nach der Gruppenvergewaltigung in Mülheim hat der Chef der Polizeigewerkschaft gefordert, das Alter für die Strafmündigkeit herabzusetzen. Der Richterbund und der Deutsche Kinderschutzbund widersprechen vehement.

Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, fordert nach einer Gruppenvergewaltigung in Mülheim an der Ruhr das Alter für die Strafmündigkeit in Deutschland auf 12 Jahre herabzusetzen. Nach der Straftat in Mülheim gelten drei 14-Jährige und zwei Zwölfjährige als dringend tatverdächtig. Kinder unter 14 Jahren sind in Deutschland generell nicht strafmündig, können also nicht vor Gericht gestellt werden.

Wendt sagte mit Blick auf das Alter der Tatverdächtigen: „Wir fordern seit Jahren, dass das Alter für die Strafmündigkeit in Deutschland herabgesetzt wird.“ Ein Vorteil wäre, dass Jugendämter mit den 12- und 13-Jährigen nicht mehr alleingelassen würden und den Kindern über die Jugendgerichtshilfe frühzeitig geholfen werden könne.

Der Deutsche Richterbund hat sich gegen eine Absenkung des Alters für Strafmündigkeit bei Kindern ausgesprochen. „Die Gleichung mehr Strafrecht gleich weniger Kriminalität geht bei den Jugendlichen nicht auf“, teilte der Vorsitzende Jens Gnisa der Deutschen Presse-Agentur mit. Das Jugendstrafrecht habe sich im Grundsatz bewährt. „Es hat durch den darin niedergelegten Erziehungsauftrag zu einem deutlichen Rückgang der Jugendkriminalität geführt“, so Gnisa. Man sehe daher auch keine Notwendigkeit, das Alter für Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre herabzusetzen.

Auch der Deutsche Kinderschutzbund spricht sich auf Anfrage deutlich gegen einen solchen Schritt aus. Vielmehr sei das Jugendamt gefordert, zu reagieren und sich die Ursachen für das Verhalten des Kindes im Einzelfall anzuschauen, sagte die stellvertretende Geschäftsführerin Martina Huxoll-von Ahn auf dpa-Anfrage. Auch Richterbund-Chef Gnisa bekräftigte, der Staat habe in solchen Fällen heute schon über die Jugendämter und die Familiengerichte die Möglichkeit einzuschreiten.


Quelle:Frankfurter Allgemeine