BGH-Urteil - Mord bei Freigang - Freispruch für JVA-Beamte

Bundesgerichtshof

Es ist der 28. Januar 2015. Ein damals 44-jähriger Mann verursacht auf der Bundesstraße B 49 bei Limburg auf der Flucht vor der Polizei als Geisterfahrer einen tödlichen Unfall. Frontal kracht er in den Kleinwagen einer jungen Frau aus Hadamar. Die 21-Jährige verstirbt später an den Folgen ihrer Verletzungen im Krankenhaus. Der Geisterfahrer überlebt.

Ein tragischer Fall, der bis heute für viele Diskussionen sorgt. Denn der Geisterfahrer ist ein verurteilter Straftäter, der im Gefängnis sitzt. 26 Mal war er verurteilt worden, musste immer wieder in den Knast. Meist wegen Fahrens ohne Führerschein. Ende Januar 2015 befand er sich im offenen Vollzug, genoss Vollzugslockerungen, die auch regelmäßige Freigänge zur Folge hatten. Und bei einem dieser gewährten Freigänge kommt es zu der Geisterfahrt mit tödlichem Ausgang.

Welche Verantwortung tragen JVA-Beamte für Taten von Freigängern?

Es bleiben juristische Fragen. Eine kann klar und eindeutig beantwortet werden. Wegen Mordes an der 21-Jährigen wird der Geisterfahrer angeklagt und vom Landgericht Limburg zu lebenslanger Haft verurteilt.

Doch die andere Frage ist schwieriger zu klären: Tragen JVA-Beamte eine (Mit-)Verantwortung für die Folgen des gewährten Freigangs des Todesrasers? Ja, sagen die Ankläger von der Staatsanwaltschaft Limburg und strengen einen Prozess gegen die zwei Beamten an. Nein, sagen hingegen die Gefängnisbeamten, die die Lockerungen gewährten; Prognoseentscheidungen lassen sich nie zu 100 Prozent vorhersagen.

Die BGH-Entscheidung beeinflusst den Gefängnisalltag nachhaltig

Das sieht auch der Bund der Strafvollzugsbediensteten so. Doch das Landgericht Limburg verurteilt die beiden JVA-Bediensteten: zu jeweils neun Monaten Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung. Der gewährte Freigang stelle eine pflichtwidrige Handlung dar, so die zuständige Strafkammer. Dadurch hätten die Beamten den Tod der 21-Jährigen fahrlässig mitverursacht.

Für die Verurteilten ist das nicht nachvollziehbar. Sie legen Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Und der 2. Strafsenat spricht die Angeklagten nun höchstrichterlich frei. Eine wichtige Entscheidung, die den Gefängnisalltag nachhaltig beeinflusst.

BGH: "atypische Kausalkette" führte zum Unfall

Die Beamten hätten Entscheidungen im Rahmen ihres Ermessensspielraums getroffen - für die konkrete Tat des Gefangenen seien sie nicht verantwortlich, so der Zweite Senat. Eine völlig atypische Kausalkette, deren Ausgang nicht vorherzusehen war, habe zu dem Zusammenstoß geführt, führt der Vorsitzende Richter Ulrich Franke weiter aus. Eine Sorgfaltspflichtverletzung der Beamten, wie noch vom Landgericht angenommen, erkennen die obersten Strafrichter nicht.

Dieses Urteil hat große Auswirkungen auf die Entscheidungen von Vollzugslockerungen, die fester Bestandteil im Rahmen der Resozialisierung von Strafgefangenen sind. Dabei muss stets zwischen den Rechten der Gefangenen und dem Schutz der Allgemeinheit abgewogen werden.Offener Vollzug nur für Einsichtige

Dass Strafgefangene auch nach Verbüßung ihrer Haft eine Perspektive auf ein Leben wieder in Freiheit bekommen sollen, das hat das Bundesverfassungsgericht in vielen Entscheidungen immer wieder klargestellt. Der Strafvollzug ist dementsprechend ausgerichtet.

Klar aber auch: Wer sich im Vollzug unwillig gibt, kann regelmäßig auch nicht mit Vollzugslockerungen rechnen. Doch wer sich hinter Gittern einsichtig zeigt und mitarbeitet, der soll eine Perspektive bekommen - in offenen Vollzugsplätzen.

Urteil sorgt für Rechtssicherheit im Justizvollzug

In Rheinland-Pfalz zum Beispiel hat das Justizministerium mitgeteilt, dass der offene Vollzug nach der Entscheidung des Landgerichts Limburg deutlich zurückgefahren wurde. Immer weniger Beamte trauen sich Prognoseentscheidungen über Vollzugslockerungen zu, weil nicht klar ist, ob sie am Ende dafür gerade stehen müssen. 288 offene Vollzugsplätze gibt es in Rheinland-Pfalz - davon waren Ende März 2019 gerade mal 133 belegt. 2015 waren es hingegen noch 284 gewesen - der Trend also rückläufig.

Die Entscheidung des BGH - sie sorgt für Rechtssicherheit im Justizvollzug. Und verschafft den JVA-Bediensteten einen breiten Rücken für Prognoseentscheidungen im Rahmen der Gewährung von Freigang.


Quelle: ZDF/Nachrichten/Heute