150 Euro Bußgeld für Verkehr mit Gefangenen

Kempten

Wer an den Schrebergärten nahe der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Kempten unterwegs ist, sollte genau aufpassen, wohin sie oder er winkt und ruft.

Denn das kann einigen Ärger einbringen. S

So wie einer 24jährigen aus dem Oberallgäu, die jetzt vor dem Amtsgericht Kempten stand. Der Vorwurf :'Verkehr mit Gefangenen`.

Dafür sollte sie 150 Euro Geldbuße an die Staatskasse zahlen - für ein Hallo und etwas Winken. Doch die Frau legte Widerspruch ein Letztendlich errfolgreich.

Verkehr mit Strafgefangenen - dieser Tatvorwurf hat rein gar nichts mit sexuellen Geschehnissen hinter den Gefängnismauern zutun. Es geht schlicht um die Übermittlung von Nachrichten.

Als Ordnungswidrigkeit zählt danach auch , sich mit einem Gefangenen , der sich innerhalb einer Vollzugsanstalt befindet, von außen durch Worte oder Zeichen sich zu verständigen.

Im aktuellen Fall waren die Frau und ihre Freundin Mitte Mai zur JVA Kempten gefahren und hatten durch Rufe und Winken Kontakt zu einem der dort Inhaftierten aufgenommen.

Die 24-jährige war dabei nach eigener Aussage nur die Fahrerin einer Freundin, deren Partner in der JVA einsaß. Und eben diese Freundin habe über die Mauer hinweg "Mein Schatz, ich liebe Dich" gerufen.

Sie selbst, sagte die Angeklagte, habe nur gewunken und- wie sie später gegenüber dem Richter einräumte - nur einmal Hallo gerufen.

Als die Frauen dann zurück zum Auto liefen und noch ein Zigarette rauchten, sei bereits die Polizei gekommen.

Wie das so schnell geht? JVA-MItarbeiter hätten die "Winkbewegungen und Rufe" wahrgenommen und dann sofort die Polizei gerufen, erklärte Dominik Geißler vom Polizeipräsidium Schwaben Süd/West auf Nachfrage.

Socher Vorfälle gibt es demnach mehrmals im Jahr. Kurioserweise wurden bei der Polizei im Allgäu von 2018 bis 2020 pro Jahr jeweils genau 9 Fälle aktenkundig. Im ersten Halbjahr 2021 waren es laut Geißler bisher ebenfalls neun- diesmal

weil ein ganzes Grüppchen über die Gefängnismauern gerufen haben sollen.

Zurück zum aktuellen Fall: Er sei nicht der Meinung, dass die Frau hier ein Ordnungsgeld zahlen müsse, befand Richter Dr. Felix Löffler in der knapp zehnminütigen Verhandlung. Für die vorgeworfene Verständigung mit Gefangenen sei zumindestens ein gewisses Maß an Gegen-Kommunikation nötig. Das sein hier nicht gegeben, befand Löffler und stellte das Verfahren ein.

Die 24-jährige nahm das erleichtert zur Kenntnis und verließ das Gericht mit dem Wissen, nun keine 150 Euro zahlen zu müssen.

Wie es für die Freundin der 24-jährigen ausgeht , die wohl mehr als ein Hallo gerufen hatte, ist offen. Da sein das Verfahren noch nicht abgeschlossen, erklärte Oberstaatsanwalt Murer, Sprecher Der Staatsanwaltschaft Kempten gegenüber der AZ.


§ 115

Verkehr mit Gefangenen ist der §115 im Ordnungswidrigkeitengesetz überschrieben

-Danach handelt ordnungswidrig wer unbefugt einem Gefangenen Sachen oder Nachrichten übermittelt oder sich ihm übermitteln lässt oder sich mit einem Gefangenen, der innerhalb einer Vollzugsanstalt ist, von außen durch Worte oder Zeichen verständigt.

-Gefangener ist wer sich aufgrund strafgerichtlicher Entscheidung oder als vorläufiger Festgenommener in behördlichen Gewahrsam befindet.

-Die Ordnungswidrigkeit und schon der Versuch können mit einer Geldbuße geahndet werden.



Quelle: Allgäuer Zeitung